Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) werden in unserer Praxis von Herrn Dr. med. S. Haffer (Facharzt für Arbeitsmedizin) angeboten. Hierzu zählt die Durchführung der entsprechenden Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 2). Die arbeitsmedizinische Betreuung und Beratungen nach DGUV-Vorschrift 1 von klein- und mittelständischen Unternehmen bieten wir in diesem Zusammenhang an.
Bei besonderen Gefährdungen bildet die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ihrer Mitarbeiter die Grundlage für diese speziellen Vorsorgeuntersuchungen. Unser Leistungsspektrum umfasst Tätigkeiten mit Gefährdungen durch Lärm (G20), der Haut (G24) oder durch Infektionsgefährdungen (G42) wie z.B. bei Personal im Gesundheitswesen.
Weiterhin können Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchungen z.B. nach Feuerwehrdienstvorschrift (Atemschutzgeräteträger G26) in unserer Praxis durchgeführt werden. FeV Untersuchungen bieten wir aktuell nur die körperliche Untersuchung nach Anlage 5.1 an. (Augenärztliche Leistungen können in Fremdleistung erbracht werden).
Gesundheitsberatung und Impfberatung bei Auslandaufenthalten (G35) incl. Gelbfieberimpfstelle erweitern unser arbeitsmedizinisches Spektrum.
Eine entsprechende Vorsorge- bzw. Eignungsbescheinigung wird für den Mitarbeiter erstellt und diesem ausgehändigt. Alle Gesundheitsdaten des Mitarbeiters unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Liquidation der arbeitsmedizinischen Leistung erfolgt in Anlehnung an die privatärztliche Gebührenordnung und wird im Anschluss der Vorsorgeuntersuchung in Rechnung gestellt.
Wir freuen uns auf Sie und bitten um individuelle Terminvereinbarung.