Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist vom Gesetzgeber als Vorsorgemaßnahme nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Jugendliche (zwischen dem 15. und 18. Geburtstag), die eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, müssen 14 Monate vor der Anstellung von einem Arzt untersucht wurden.
Die Untersuchung dient der Früherkennung von Gesundheitsrisiken sowie das Aufdecken von Einschränkungen und Gefährdungen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Situation entstehen können, um in der Folge entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten zu können.
In Einzelfällen sind Zusatzuntersuchungen bei Fachärzten erforderlich, um die berufliche Eignung abschließend bewerten zu können.
Die Untersuchungsergebnisse werden auf bestimmten Formblätter dokumentiert und dem Jugendlichen für den zukünftigen Arbeitgeber und die Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Für den Jugendlichen fallen keine Kosten an.